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BAFA Förderung zur Unternehmensberatung (UBU)

BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fördervolumen

500 € – 3 .000 €

Förderquote

bis 80%

Aufwand

Einfach

Antragstellung

Gering (ca. 2-4 Stunden)

Über dieses Programm

Das BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows" (UBU) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen. Junge Unternehmen (unter 2 Jahre) und Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten besondere Konditionen.

Was wird gefördert? Externe Unternehmensberatungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Themen. Auch spezialisierte Beratungen zu Digitalisierung, Fachkräftemangel oder Nachhaltigkeit sind förderfähig.

Fördervoraussetzungen - Unternehmen mit Sitz in Deutschland - Maximal 250 Beschäftigte - Jahresumsatz bis 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. € - Mindestens 1 Jahr Unternehmensalter (Ausnahme: Junge Unternehmen)

Wichtiger Hinweis Der Antrag muss VOR Beginn der Beratung beim BAFA gestellt werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

kmuselbststaendigehandwerkfreiberuflermittelstand

Verfügbar in

bundesweit
Mitarbeiter: 1250

Benötigte Unterlagen

  • Registrierungsantrag beim BAFA
  • Beratungsvertrag
  • Nachweis Beratertätigkeit
  • Verwendungsnachweis nach Beratung

Ausschlüsse

  • Beratungsleistungen von Banken, Rechtsanwälten und Steuerberatern
  • Verbände und Innungen
  • Unternehmen im Insolvenzverfahren

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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