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Qualifizierungschancengesetz – Förderung beruflicher Weiterbildung

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

bis 100%

Aufwand

Einfach

Antragstellung

Gering (über lokale Arbeitsagentur)

Über dieses Programm

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Unternehmen, Beschäftigte auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit weiterzubilden – insbesondere für digitale Kompetenzen und Berufsfelder im Wandel.

Was wird gefördert? - Weiterbildungskosten (Kursgebühren) - Arbeitsentgelt während der Weiterbildung (anteilig) - Sozialversicherungsbeiträge während Freistellung

Förderquoten nach Betriebsgröße - Kleinst- und Kleinunternehmen (<10 MA): bis zu 100% der Weiterbildungskosten - Mittlere Unternehmen (<250 MA): bis zu 50% - Große Unternehmen: bis zu 25%

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

kmuhandwerkmittelstandselbststaendigegrossunternehmen

Verfügbar in

bundesweit
Mitarbeiter: 1unbegrenzt

Benötigte Unterlagen

  • Antrag bei lokaler Agentur für Arbeit
  • Weiterbildungsplan
  • Zulassungsnachweis des Bildungsträgers

Ausschlüsse

  • Pflichtweiterbildungen nach Berufsrecht
  • Weiterbildungen, die bereits begonnen haben

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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