Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen
PricewaterhouseCoopers GmbH (externer Link)
Wenn Sie sich als private Kapitalgesellschaft an einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen beteiligen, kann das Land Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Die Förderung besteht in Form einer Garantie zur Sicherung einer Beteiligung. Die Garantie wird in Höhe von 70 Prozent der Beteiligungssumme und gegebenenfalls von 70 Prozent der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf den Ertrag der stillen Beteiligung gegeben.
Die Beteiligung beträgt mindestens EUR 50.000 und soll in der Regel einen Betrag von EUR 1 Million nicht übersteigen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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