Investive Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (externer Link)
Wenn Sie als Träger in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt investive Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen.
Die Förderung beträgt maximal 80 Prozent, bei überregionalen Einrichtungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Förderung soll mindestens EUR 2.500, bei kommunalen Körperschaften EUR 10.000 betragen.
Wer ist förderberechtigt?
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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