ZuschussAktiv

Jugend für Entwicklungszusammenarbeit

Stiftung Nord-Süd-Brücken

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Wenn Sie Maßnahmen planen, um jungen Menschen eine praktische Mitarbeit in Bildungs-, Sozial- und Jugendprojekten in Entwicklungsländern zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Brandenburg unterstützt Arbeits- und Lernaufenthalte von jungen Menschen aus Brandenburg in einem außereuropäischen Entwicklungsland (Outgoing-Projekte) sowie Rückbegegnungen von jungen Menschen aus diesen Entwicklungsländern in Brandenburg (Incoming-Projekte).

Die Förderung erhalten Sie für Projekte mit einer Dauer zwischen 3 und 12 Wochen mit einer Vor- und Nachbereitungsphase.

Die Höhe des Zuschusses zu den Reisekosten richtet sich nach der Zone, in der der Zielort liegt, und beträgt zwischen EUR 600,00 und EUR 1.300. Für Incoming-Besuche gelten die gleichen Konditionen.

Für die Vor- und Nachbereitung des Aufenthalts gelten folgende Höchstbeträge:

Stellen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 3 Monate vor Reisebeginn bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

Brandenburg

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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Offizielle Quellen