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Sächsisches Hausarztstipendium – Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Wenn Sie Humanmedizin studieren und nach Ihrer Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt im ländlichen Raum hausärztlich tätig werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Sie als Medizinstudierende, wenn Sie nach Ihrer Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin in einem Gebiet mit besonderem ärztlichen Versorgungsbedarf außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Radebeul, vor allem jedoch im ländlichen Raum im Freistaat Sachsen, hausärztlich tätig werden.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 1.000 pro Monat. Sie erhalten den Zuschuss für die Dauer der Regelstudienzeit.

Ihren Antrag richten Sie an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Die Bewerbungsfrist läuft normalerweise vom 1.10. bis 15.11. des Studienjahres. Sind nach dem 15.11. noch Förderplätze frei, ist eine Verlängerung der Bewerbungsfrist bis zum 31.3. des Folgejahres möglich.

Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin, die

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

Sachsen

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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